Ratgeber informiert über Rechte
und Pflichten in der Ehe Die Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss wollen die 31-seitige Broschüre auch im Standesamt auslegen
Das informative und leicht verständliche Heft ist von der Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten der Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, des Rhein-Kreises Neuss sowie der Gemeinden Rommerskirchen und Jüchen erarbeitet worden. Mit einer Auflage von zunächst 4.000 Exemplaren soll es unter anderem in den Bürgerbüros und den Standesämtern ausgelegt werden. Thissen kann sich gut vorstellen, daß die Broschüre bei der gemeinsamen Bestellung des Aufgebots der künftigen Eheleute an die Partner ausgehändigt wird. "So könnte auch die Hemmschwelle sinken, trotz rosaroter Gefühle füreinander auch solche ernsten Dinge zu besprechen und zu regeln", betonten die Gleichstellungsbeauftragten vor der Presse. Nach ihren Angaben sind derzeit etwa 38 Millionen Frauen und Männer in Deutschland verheiratet, rund 400.000 Ehen werden jedes Jahr geschlossen. Manche Verbindung gehe vorzeitig in die Brüche und der bundesweite Trend gehe dahin, daß schon in wenigen Jahren vielleicht bereits jede zweite Ehe geschieden wird, so Thissen weiter. In den familienrechtlichen Bestimmungen des
Das Heft informiert unter anderem über die Namensführung, die Aufgabenverteilung, die gemeinsame Ehewohnung, den Hausrat, Fragen des Wirtschafts- und Taschengelds, des Umgangs mit Schulden und behandelt auch Sinn und Zweck eines Ehevertrages, das Güterrecht und eventuelle Fragen gerichtlicher Kontrolle. "Eine individuelle Beratung kann die Broschüre nicht ersetzen", betonte Thissen. Heiratswillige ausländische Staatsangehörige sollten beachten, dass für sie meist die Gesetze der Heimatländer gelten, deren Regelung oft erheblich vom deutschen Recht abweichen können.
Die Musenblätter-Redaktion empfiehlt: Die Broschüre nicht nur im Standesamt, sondern und vor allem in den christlichen Kirchen und Moscheen des Landes auslegen. Warum? Darum: Paulusbrief an die Epheser 5, 22 "Die Weiber seien untertan ihren Männern als dem Herrn"
Paulusbrief an die Kolosser 3, 18 "Ihr Weiber seid untertan euren Männern in dem Herrn, wie sich´s gebühret" Petrusbrief 1, 1-5 " Desselbigen gleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein..." u.s.w. Sure 4, 38 "Die Männer sind höherstehend als die Weiber, weil Gott jene vor diesen ausgezeichnet (...). Die Ehrbaren sind gehorsam (...) diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, vermahnet, verlasset ihr Lager und schlaget sie." Sure 24, 31 "Sage auch den gläubigen Frauen, sie möchten ihre Blicke niederschlagen, ihre Keuschheit bewahren und ihre Reize nicht enthüllen, bis auf das was sichtbar ist. Sie möchten ihre Schleier um ihren Busen schlagen und und ihre Reize vor niemandem entblößen als vor ihren Männern, ihren Vätern, den Vätern ihrer Männer, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Männer, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder, den Söhnen ihrer Schwestern (...)" (Quelle: Thomas Patrick Hughes "Lexikon des Islam") Sunnitisches Recht: Ein Ehemann kann sich von seiner Frau scheiden (nicht sie von ihm), ohne daß irgendein Verschulden von ihrer Seite vorliegt. Talaqu´l-Badi, die irreguläre Form der Ehescheidung besteht darin, daß der Ehemann die Scheidungsformel ausdrücklich oder metaphorisch dreimal hintereinander ausspricht, zum Beispiel: Du bis geschieden! Du bist geschieden! Du bist geschieden". Sogar wenn der Mann nur drei Finger hochhält oder drei Steine auf die Erde fallen läßt, wird das für ausreichend gehalten, daß die Scheidung rechtskräftig wird. (Quelle: Thomas Patrick Hughes "Lexikon des Islam") |